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Meta gewinnt deutschen Gerichtsstreit über Nutzung von KI-Trainingsdaten

Ein deutsches Gericht hat zugunsten von Meta Platforms entschieden und den Versuch einer Verbraucherschutzorganisation abgewiesen, das Unternehmen daran zu hindern, Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern zum Training seiner KI-Modelle zu verwenden. Das Oberlandesgericht Köln stellte am 23. Mai 2025 fest, dass Metas Interesse an der Verarbeitung von Nutzerdaten die Datenschutzbedenken überwiegt, insbesondere da das Unternehmen Maßnahmen ergriffen habe, um Beeinträchtigungen der Nutzerrechte zu minimieren. Das Urteil fällt in eine Zeit weltweiter juristischer Auseinandersetzungen über KI-Trainingsdaten, darunter ein separater US-Fall, in dem Autoren Metas Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher für das Training seines Llama-KI-Modells anfechten.
Meta gewinnt deutschen Gerichtsstreit über Nutzung von KI-Trainingsdaten

Das Oberlandesgericht Köln hat einen Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgewiesen, der darauf abzielte, Meta die Nutzung öffentlicher Beiträge von Facebook- und Instagram-Nutzern zu Trainingszwecken für Künstliche Intelligenz zu untersagen.

In seinem Urteil vom 23. Mai stellte das Gericht fest, dass Meta 'ein legitimes Ziel verfolgt, indem es die Daten zum Training von KI-Systemen verwendet', und dass die Einspeisung von Nutzerdaten in KI-Trainingssysteme 'auch ohne die Einwilligung der Betroffenen' zulässig sei. Das Gericht entschied, dass Metas Interesse an der Datenverarbeitung das Interesse der Betroffenen überwiege, unter anderem weil das Unternehmen wirksame Maßnahmen zur Minimierung von Eingriffen in die Rechte der Nutzer umgesetzt habe.

Meta plant, ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Inhalte erwachsener EU-Nutzer plattformübergreifend zu verwenden. Das Unternehmen bietet Nutzern die Möglichkeit, der Nutzung zu widersprechen, und hat erklärt, dass Inhalte von Nutzern unter 18 Jahren nicht für Trainingszwecke verwendet werden. Die irische Datenschutzbehörde, Metas federführende Aufsichtsbehörde in Europa, hatte die Pläne des Unternehmens zuvor positiv bewertet, nachdem Meta durch verbesserte Transparenzhinweise und benutzerfreundlichere Widerspruchsformulare auf verschiedene Bedenken reagiert hatte.

Allerdings sind nicht alle Aufsichtsbehörden derselben Meinung. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein Eilverfahren gegen Meta eingeleitet, mit dem Ziel, dem Unternehmen die Nutzung deutscher Daten für KI-Training für mindestens weitere drei Monate zu untersagen. Auch die europäische Datenschutzorganisation NOYB unter Leitung von Max Schrems kritisiert Metas Vorgehen und fordert, dass das Unternehmen ein Opt-in- statt eines Opt-out-Modells für die Datenerhebung nutzen sollte.

Das deutsche Urteil steht im Kontrast zu laufenden Rechtsstreitigkeiten in den USA, wo der US-Bezirksrichter Vince Chhabria Metas Berufung auf das Fair-Use-Prinzip bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien zum Training seines Llama-KI-Modells skeptisch gegenübersteht. In diesem Fall werfen Autoren wie Junot Diaz und Sarah Silverman Meta vor, Raubkopien ihrer Bücher ohne Genehmigung verwendet zu haben; Chhabria warnte, dass KI-Systeme potenziell den Markt für originäre kreative Werke 'auslöschen' könnten.

Die unterschiedlichen juristischen Ergebnisse verdeutlichen die sich entwickelnde und komplexe Regulierungslandschaft rund um KI-Trainingsdaten in verschiedenen Rechtsräumen, während Gerichte und Behörden versuchen, technologische Innovation mit Datenschutz und Urheberrechten in Einklang zu bringen.

Source: Reuters

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