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EU verschiebt Leitfaden zur Einhaltung des KI-Gesetzes auf Ende 2025

Die Europäische Kommission gab am 3. Juli 2025 bekannt, dass der Verhaltenskodex für das bahnbrechende KI-Gesetz der EU voraussichtlich erst Ende 2025 umgesetzt wird – deutlich später als die ursprünglich geplante Frist im Mai. Dieses entscheidende Leitdokument ist für Tausende von Unternehmen, insbesondere für Entwickler von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, unerlässlich, um die EU-Vorgaben einzuhalten. Der Europäische KI-Ausschuss diskutiert derzeit den Zeitplan für die Umsetzung und steht dabei unter Druck von Technologieunternehmen, die regulatorische Klarheit fordern.
EU verschiebt Leitfaden zur Einhaltung des KI-Gesetzes auf Ende 2025

Die Europäische Kommission hat eine erhebliche Verzögerung bei der Veröffentlichung des Verhaltenskodex für das KI-Gesetz der Europäischen Union bestätigt und dessen Umsetzung auf Ende 2025 verschoben – ein deutlicher Rückschlag gegenüber der ursprünglichen Frist im Mai 2025.

Ein Verhaltenskodex, der Tausenden von Unternehmen helfen soll, die wegweisenden KI-Vorschriften der Europäischen Union einzuhalten, könnte laut Europäischer Kommission erst Ende 2025 Anwendung finden. Große Technologiekonzerne wie Alphabet (Google), Meta Platforms sowie europäische Unternehmen wie Mistral und ASML haben eine Verschiebung der Umsetzung des KI-Gesetzes gefordert – unter anderem wegen des fehlenden Verhaltenskodex.

Ein Sprecher der Kommission bestätigte: "Der Europäische KI-Ausschuss diskutiert derzeit den Zeitpunkt für die Umsetzung des Verhaltenskodex, wobei das Jahresende 2025 in Betracht gezogen wird." Während die Kommission plant, die Vorschriften für KI mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) bereits im kommenden Monat in Kraft zu setzen, würde die geplante Veröffentlichung zentraler Leitlinien zur Einhaltung dieser Regeln durch Unternehmen bis Jahresende eine sechsmonatige Verzögerung gegenüber der Mai-Frist bedeuten. Die EU-Technikchefin Henna Virkkunen hatte zuvor zugesagt, den KI-Verhaltenskodex noch vor August zu veröffentlichen.

Der Kodex wird die Regeln des KI-Gesetzes für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck konkretisieren und soll sicherstellen, dass KI sicher und vertrauenswürdig ist. Er behandelt Themen wie Transparenz und Urheberrechte. "Das KI-Büro unterstützt die Ausarbeitung eines Verhaltenskodex, um diese Regeln im Detail zu beschreiben", so die Kommission. "Der Kodex soll ein zentrales Instrument für Anbieter sein, um die Einhaltung des KI-Gesetzes nachzuweisen und den Stand der Technik zu berücksichtigen."

Für KI-Unternehmen, insbesondere für Entwickler von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, bedeutet die Durchsetzung des Gesetzes zusätzliche Compliance-Kosten und strengere Anforderungen. Viele Unternehmen sind derzeit unsicher, wie sie die Vorschriften einhalten sollen, da es bislang keine Leitlinien gibt. Die Kommission plant, den Kodex in den kommenden Tagen vorzustellen und erwartet, dass Unternehmen im nächsten Monat beitreten. Die Leitlinien sollen voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft treten. "Bezüglich der GPAI-Regeln des KI-Gesetzes diskutiert der Europäische KI-Ausschuss den Zeitpunkt für die Umsetzung des Verhaltenskodex, wobei das Jahresende 2025 in Betracht gezogen wird", so ein Kommissionssprecher.

Die Verzögerung hat in der Branche für heftige Reaktionen gesorgt. "Um der Unsicherheit entgegenzuwirken, fordern wir die Kommission auf, eine zweijährige 'Uhr-Anhaltefrist' für das KI-Gesetz vorzuschlagen, bevor zentrale Verpflichtungen in Kraft treten", heißt es in einem offenen Brief von 45 europäischen Unternehmen, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Teilnahme am Kodex ist freiwillig, doch Unternehmen, die sich nicht anschließen, profitieren nicht von der Rechtssicherheit, die Unterzeichnern gewährt wird. Die KI-Interessengruppe The Future Society betonte, dass der Kodex ein zentrales Element des KI-Regelwerks sei und klarstelle, welches Qualitätsniveau nachgelagerte Nutzer oder Geschäftskunden erwarten können.

Trotz der Verzögerung werden die Vorschriften des KI-Gesetzes für KI mit allgemeinem Verwendungszweck weiterhin im August 2025 in Kraft treten. Das KI-Büro arbeitet weiter am Verhaltenskodex, der ein zentrales Instrument für Anbieter zur Nachweisführung der Einhaltung des KI-Gesetzes darstellen soll.

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