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EU setzt bahnbrechendes KI-Gesetz in Kraft

Am 11. Juli 2025 begann die Europäische Union offiziell mit der Durchsetzung zentraler Bestimmungen ihres umfassenden KI-Gesetzes und markiert damit einen bedeutenden Meilenstein in der globalen Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Die Vorschriften schaffen klare Leitlinien für die Entwicklung und den Einsatz von KI, mit besonderem Fokus auf allgemeine KI-Modelle und Hochrisiko-Anwendungen. Dieses Regelwerk stellt den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz dar, während die Technologie zunehmend in nahezu allen Wirtschaftsbereichen Einzug hält.
EU setzt bahnbrechendes KI-Gesetz in Kraft

Die Europäische Union hat mit der Durchsetzung zentraler Bestimmungen ihres KI-Gesetzes ab dem 11. Juli 2025 einen entscheidenden Schritt in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz vollzogen. Damit wird erstmals weltweit ein umfassender Rechtsrahmen für KI-Technologien umgesetzt.

Das KI-Gesetz ist der erste rechtliche Rahmen für Künstliche Intelligenz, der die Risiken von KI adressiert und Europa eine führende Rolle auf globaler Ebene verschafft. Es legt klare, risikobasierte Regeln für Entwickler und Anwender von KI in Bezug auf spezifische Einsatzbereiche fest. Das Gesetz ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Förderung vertrauenswürdiger KI, zu dem auch das KI-Innovationspaket, die Einführung von KI-Fabriken und der koordinierte KI-Plan gehören. Zusammen gewährleisten diese Maßnahmen Sicherheit, Grundrechte und menschenzentrierte KI und stärken gleichzeitig Akzeptanz, Investitionen und Innovation im Bereich KI in der EU.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise und begann mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2024. Die ersten inhaltlichen Verpflichtungen traten Anfang 2025 in Kraft, und der aktuelle Meilenstein – umfassende Pflichten für allgemeine KI-Modelle (General Purpose AI, GPAI) sowie neue Governance-Strukturen – gilt ab dem 2. August 2025. Für KI-Entwickler, Anbieter und Anwender – insbesondere solche mit grenzüberschreitender Tätigkeit – bedeutet dies einen entscheidenden Übergang von der Vorbereitung zur Umsetzung.

In dieser Phase werden das Europäische KI-Büro und der Europäische Ausschuss für Künstliche Intelligenz (EAIB) aktiviert, die die Durchsetzung und Koordination in den Mitgliedstaaten überwachen. Bis zu diesem Datum müssen auch nationale Behörden benannt werden. Anbieter von GPAI-Modellen – insbesondere solche, die große Sprachmodelle (LLMs) anbieten – unterliegen neuen horizontalen Pflichten, darunter Transparenz, Dokumentation und Einhaltung des Urheberrechts. Für GPAI-Modelle, die als systemisch risikobehaftet eingestuft werden, gelten zusätzliche Anforderungen wie Risikominderung, Vorfallberichterstattung und Cybersicherheitsmaßnahmen.

Trotz Widerstands aus der Industrie hält die Europäische Kommission an ihrem Zeitplan fest. Am 3. Juli 2025 berichtete Reuters, dass Unternehmen eine Aussetzung der Vorschriften forderten und dabei Unterstützung von einigen Politikern erhielten. „Um die durch diese Situation entstehende Unsicherheit zu adressieren, fordern wir die Kommission auf, einen zweijährigen 'Clock-Stop' für das KI-Gesetz vorzuschlagen, bevor die wichtigsten Verpflichtungen in Kraft treten“, heißt es in einem offenen Brief von 45 führenden europäischen Unternehmen an die EU-Kommission. Die Kommission lehnte dieses Ansinnen jedoch ab und erklärte, dass die Umsetzung wie geplant fortgesetzt werde.

Während die Vorschriften für allgemeine KI-Modelle ab dem 2. August 2025 gelten, beginnen die Durchsetzungsbefugnisse dafür erst ein Jahr später (am 2. August 2026). Ab diesem Zeitpunkt drohen bei Verstößen Verwaltungsstrafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Umsatzes (bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Millionen Euro bzw. 7 %). Der EU-Regulierungsansatz zielt darauf ab, Innovation und den Schutz grundlegender Rechte in Einklang zu bringen und einen Rahmen zu schaffen, der die globale KI-Governance maßgeblich beeinflussen könnte.

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